AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

geargrab

Stand: 16.02.2025

Jonas Grossecappenberg // geargrab

Dahlweg 120b

48153 Münster

+49 171 9382770

[email protected]

www.geargrab.de

§ 1 Allgemeines

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen „geargrab“, einer Einzelunternehmung von Jonas Grossecappenberg (nachfolgend „Vermieter“), und dessen Kunden (nachfolgend „Mieter“), sofern es sich um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, und betreffen die Vermietung von Filmequipment.

b. Von diesen Bedingungen abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

c. Die maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

a. Die Darstellung von Mietgegenständen im Webshop des Vermieters stellt eine unverbindliche Aufforderung dar, Artikel zu mieten. Ein verbindliches Angebot kann durch den Mieter per Order im Webshop oder schriftlich und unter Bezug auf das dem Mieter durch den Vermieter zugesandte Angebot abgegeben werden.

b. Ein Mietvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch tatsächliche Übergabe der Mietsache zustande.

c. Die Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

d. Die Überlassung erfolgt ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung.

e. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

§ 3 Mietgegenstand & Gebrauch

a. Vertragsgegenstand sind die im Mietvertrag beziehungsweise in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte.

b. Der Vermieter ist berechtigt, die benannten Einzelgeräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.

c. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfältig und sachgemäß zu behandeln.

§ 4 Mietzins & Kaution

a. Es gilt der jeweils vereinbarte Mietzins, wie im Webshop beziehungsweise in der Auftragsbestätigung angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

c. Vor Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 25 % des Mietbetrages zu leisten.

d. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.

e. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution mit offenen Forderungen im Falle einer nicht vertragsgemäßen Rückgabe zu verrechnen.

f. Der Vermieter behält es sich vor, bei neuen Erstaufträgen zudem eine Kopie vom gültigen Personalausweis des Mieters anzufertigen.

§ 5 Mietdauer

a. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Geräte und endet mit deren ordnungsgemäßer Rückgabe.

b. Bei verspäteter Rückgabe ist für jeden angefangenen Tag eine doppelte Tagesmiete zu zahlen.

c. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.

§ 6 Abholung & Lieferung

a. Eine Lieferung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Mieters.

b. Liefertermine sind erst nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich.

c. Nicht abgeholte, reservierte Mietgegenstände werden mit einer Tagesmiete berechnet.

§ 7 Übergabe der Mietsache

a. Der Mieter hat die Geräte unverzüglich auf Funktion zu prüfen.

b. Mängel sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.

c. Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung von Seiten des Vermieters. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit.

d. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter eine angemessene Herabsetzung des Mietzinses oder eine Rückgängigmachung des Vertrages verlangen oder eine funktionsgleiche Mietsache als Alternative zum gleichen (wenn die Alternative einen höheren Mietzins als die mangelhafte Mietsache hat) oder günstigeren Preis (wenn die Alternative einen niedrigeren Mietzins als die mangelhafte Mietsache hat) erhalten.

§ 8 Haftung des Mieters

a. Der Mieter haftet für einen ordnungsgemäßen und pfleglichen sowie schadenfreien Gebrauch der Mietsache. Liegt ein Schaden der Mietsache vor, so hat der Mieter zur Vermeidung eines ihn treffenden Schadensersatzanspruches die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Mietsache vorlag und bei ordnungsgemäßer Prüfung für ihn nicht erkennbar war, oder dass der Schaden während des Gebrauches der Mietsache ohne sein Verschulden eingetreten ist.

b. Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen oder Verschlechterung der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen, Diebstahl oder nicht reparierbaren Defekt der Mietsache haftet der Mieter mit dem aktuellen Neuwert der Mietsache.

c. Der Mieter haftet vom Versand- bzw. Abholtag ab dem Moment der Übergabe bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Rückgabe an den Vermieter oder am vereinbarten Ort für Beschädigungen, den Verlust oder den Untergang des Mietgegenstands und dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit und für Zufallsschäden sowie für die vom Mietgegenstand ausgehende Betriebsgefahr, sofern diese nicht auf einen Mangel des Mietgegenstandes zurückzuführen ist. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand unter den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen eingesetzt wird.

d. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.

e. Reparatureingriffe des Mieters sind in keinem Fall gestattet und machen den Mieter schadensersatzpflichtig. Erforderliche Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter veranlasst beziehungsweise vorgenommen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

f. Vom Mieter verursachte Schäden, Unfälle, Mängel oder Verluste an Mietgegenständen müssen spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahme an den Vermieter und – im Falle von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte zusätzlich der Polizei – gemeldet werden.

g. Die Überlassung der Artikel erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Weitergabe und Benutzung der Mietgegenstände von externen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters; andernfalls ist sie ausgeschlossen. Sofern die Geräte vom Mieter an von ihm beauftragte Dritte (Freelancer, Mitarbeiter etc.) in der Mietzeit weitergegeben werden und von diesen vertragsgemäß gebraucht werden, haftet der Mieter weiterhin vollumfänglich dafür.

h. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

§ 9 Haftung des Vermieters

a. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

b. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

c. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

d. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

e. Soweit der Vermieter technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird, haftet er hierfür nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.

§ 10 Kündigung / Rücktritt / Stornierung

a. Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für den Mieter ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

b. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn ein berechtigtes Eigeninteresse an der Nutzung der Mietgegenstände besteht, das eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar macht. Die Kündigung ist dem Mieter schriftlich unter Angabe der Gründe mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Kündigungszeitpunkt mitzuteilen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wird der Vermieter nach Möglichkeit auf die Bereitstellung gleichwertiger Ersatzgeräte hinwirken.

c. Sollte der Mieter seine Bestellung nach Vertragsschluss stornieren, fallen bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor Mietbeginn keine Kosten an. Bei einer Stornierung bei weniger als zwei Wochen vor Mietbeginn fallen Kosten in Höhe von 25 % des vereinbarten Mietzins aller reservierten Mietgegenstände zzgl. Umsatzsteuer für den gebuchten Mietzeitraum an. Bei einer Stornierung bei weniger als einer Woche vor Mietbeginn fallen Kosten in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietzins aller reservierten Mietgegenstände zzgl. Umsatzsteuer für den gebuchten Mietzeitraum an. Bei einer Stornierung bei weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn fallen Kosten in Höhe von 75 % des vereinbarten Mietzins aller reservierten Mietgegenstände zzgl. Umsatzsteuer für den gebuchten Mietzeitraum an. Dem Mieter bleibt es unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden als die vorgenannten Pauschalsätze entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich der Schadensersatz entsprechend.

§ 11 Zahlungsbedingungen

a. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Vermieter.

b. Der summierte Mietzins aller gemieteten Geräte des Mietzeitraums zzgl. eventuell angefallener Lieferkosten zzgl. Mehrwertsteuer wird vom Vermieter nach ordnungs- und vertragsgemäßer Rückgabe dem Mieter in Rechnung gestellt. Nach schriftlicher Zusendung der Rechnung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

c. Die Kaution wird nach abschließender Prüfung und vertragsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.

§ 12 Schlussbestimmungen

a. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

b. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vermieters.

c. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.